- Allgemeine Atteste
UPDATE vom 14. September 2020:
Bzgl. der Einschätzung von kranken Kindern in Einrichtungen hat das Niedersächsische Kultusministerium schöne Schemata für --> KITAS und --> SCHULEN herausgegeben. Bei Unklarheiten, wie krank Ihr Kind ist und was wann genau zu tun ist, sprechen Sie uns gerne an!
UPDATE vom 18. Juli 2020:
Bitte, bitte, lasst uns eines daraus lernen: nur weil Politik manchmal sehr langsam ist und das entsprechende Stück Papier nicht so schnell aktualisiert werden kann, wie es das reale Leben eigentich erfordert, sollten wir nicht aufhören zu denken, uns auszutauschen und mit Augenmaß zum Wohle ALLER die richtigen Interpretationen und Schlüsse zu ziehen. Danke.
Ursprünglicher Text vom 7. Juli 2020:
Die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen ist nach dem Infektionsschutzgesetz streng geregelt. Es häufen sich jedoch Anfragen zu Attesten, Gesund- oder Infektfrei-Schreibungen, die nicht darunter fallen.
Wir möchten mit unserem Schreiben an KiTas und Schulen, auf das wir hier
verlinken, Stellung nehmen zu den gehäuften Attest-Anfragen bzgl. Infektfreiheit. Wir werden ab dem 6.7.2020 keine Atteste mehr ausstellen.
Das haben wir in der Praxis in Hude uns nicht alleine ausgedacht, das ist breiter Konsens unter den Kinderärztinnen und -ärzten bundesweit; im folgenden stelle ich Interessierten zur Information einige weitere Dokumente ein, die nun im Nachgang entworfen wurden und unseren Ansatz stützen.
Wünschenswert wäre es natürlich, wenn die KiTas und Schulen hierzu vom für sie zuständigen ÖGD/Kultusministerium mit pragmatischen und praktikablen Handhabungen versorgt werden würden. Tatsächlich wird die aktuelle Fassung des Niedersächsischen Kultusministeriums mit Hochdruck überarbeitet, wie mir heute (10. Juli 2020) Dr. Johannes Dreesmann (Abteilungsleiter f. Infektionsepidemiologie am Niedersächsischen Landesgesundheitsamt Hannover) auf Nachfrage telefonisch mitteilte - die Fehlinterpretation, jedes gesunde Schnupfenkind aus einer Gemeinschaftseinrichtung zu verbannen, ist mittlerweile auf höchster Ebene bekannt.
Hervorheben möchte ich den Passus, dass bei allen Krankheiten, die laut Infektionsschutzgesetz keiner ärztlichen Bescheinigung zur Wiederzulassung bedürfen, die Angabe der Eltern, dass ihr Kind wieder genesen ist, für die Wiederzulassung ausreicht.
Und sehr lebensnah ist die Formulierung im Berliner Schreiben (Seite 2, vorletzter Absatz), dass
die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder Husten ohne Fieber,
von den akuten, zumindest entfernt COVID19-verdächtigen Atemwegsinfektionen zu unterscheiden
sind.
Haben Sie wieder mehr gegenseitiges Vertrauen!
Handeln Sie alle wieder mit mehr Augenmaß!
Stellen Sie alle wieder mehr das Kinderwohl in den Vordergrund - diese sind belastet
und können sich am schlechtesten von allen wehren!
Danke!
- Bescheinigungen zu Impfungen /Masernimpfung
Das beste Dokument zum Nachweis von durchgeführten Impfungen ist der Impfausweis. Zur Vermeidung von Papierverschwendung und überbordender Bürokratie lehnen wir das Ausfüllen von Impfbescheinigungen für KiTas und Schulen ab. Es reicht die Vorlage des Impfausweises. Finden Sie hier
eine Stellungnahme aus dem Kreis unseres Berufsverbandes.
Sollten dennoch Atteste dringend erwünscht werden, kostet das Geld.